Regelbetreuung
In der Regelbetreuung übernehmen wir in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße alle Aufgaben, die sich aus § 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben. Dazu zählen insbesondere
- Regelmäßige Betriebsbegehungen der Sicherheitsfachkraft
- Erarbeitung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments
- Planung/Überwachung und Protokollierung wiederkehrender Prüftermine
- Entwicklung von Unterweisungskonzepten
- Erstellung und Weiterentwicklung von Betriebsanweisungen
Die Umsetzung erfolgt auf der Basis eines individuellen Leistungskatalogs, der flexibel an den betriebsspezifischen Bedarf angepasst werden kann. Die Dokumentation erfolgt im SIAM-Onlineportal und ist dadurch für den Unternehmer transparent und jederzeit nachvollziehbar.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner stellen wir zudem die Arbeitsmedizinische Betreuung sicher. Die Betriebsärzte unterstützen die Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu zählen insbesondere
- Regelmäßige Betriebsbegehungen des Betriebsarztes
- Unterstützung bei der Analyse des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes durch den Arzt
- Arbeitsmedizinische Beratung für Arbeitgeber und Beschäftigte
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
- Untersuchung von Hör- und Sehvermögen
Die Sicherheitstechnische und die Arbeitsmedizinische Betreuung können eng verknüpft in Anspruch genommen werden, aber auch unabhängig als getrennte Teilleistungen.
Wir beraten Sie gerne:
- Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.